Bei einem laparoskopischen Eingriff, wird ein sogenanntes Laparoskop durch den Bauchnabel geführt. Verbunden mit einem Kamerasystem ermöglicht es dem Operateur im Bauch "sehen" zu können. Mit zwei bis drei zusätzlichen Instrumenten können zum Beispiel Myome mittels minimal-invasiver Operationstechnik aus der Gebärmutter "herausgeschält" und entfernt werden.
Die
laparoskopische suprazervikale Hysterektomie ist die schonendste und risikoärmste Methode der Gebärmutterentfernung.
Im Gegensatz zur totalen Hysterektomie, die die komplette Entfernung der Gebärmutter umfasst, wird bei der suprazervikalen Hysterektomie der Gebärmutterhals belassen. Diese Operationstechnik ist prinzipiell schneller, schonender und komplikationsärmer als die totale Hysterektomie. Die Entfernung des Gebärmutterhalses bei der totalen Hysterektomie kann nachteilige Effekte für Scheide, Blase, Darm und Sexualfunktion zur Folge haben. Aufgrund des Restrisikos einer späteren Erkrankung des Gebärmutterhalses wurde dieses Verfahren in Deutschland vor ca. 40 Jahren, noch in der Bauchschnittära, zu Gunsten der vollständigen Hysterektomie verlassen. Durch die Etablierung effizienter Vorsorgeuntersuchungen durch regelmäßige gynäkologische Abstrichkontrollen können allerdings Veränderungen am Gebärmutterhals heutzutage bereits frühzeitig erkannt bzw. ausgeschlossen werden. Da circa 80% aller Hysterektomien aufgrund gutartiger Erkrankungen der Gebärmutter oder therapieresistenter Blutungsstörungen durchgeführt werden, die ihren Ursprung nur im oberen Anteil des Uterus haben, ist eine Entfernung des gesunden Gebärmutterhalses nicht erforderlich. Die Beckenbodenmuskulatur, die mit dem Gebärmutterhals verbunden ist, bleibt deshalb bei dieser von uns häufig empfohlenen Teilentfernung der Gebärmutter vollkommen unbeeinträchtigt.
Voraussetzung für die Durchführung einer suprazervikalen Hysterektomie ist der Ausschluss einer sogenannten Dysplasie des äußeren Muttermunds (Cervix uteri) durch regelmäßige fachärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Diese Vorsorgeuntersuchungen, einschließlich der Abstrichkontrollen, müssen auch nach dieser Operation in
unveränderter Weise fortgesetzt werden. Da Eierstöcke (Ovarien) und Brustdrüsen (Mamma) auch nach einer totalen Hysterektomie regelmäßig gynäkologisch untersucht werden sollten, entsteht der Patientin durch die Erhaltung des Gebärmutterhalses kein erhöhter Aufwand.
In seltenen Fällen kann es bei Patientinnen nach einer suprazervikalen Hysterektomie zu einer leichten, zyklischen Schmierblutung kommen. Diese wird durch kleine zurückgebliebene Schleimhautinseln (Endometrium) oder durch eine sogenannte Adenomyosis uteri des Gebärmutterhalses ausgelöst. Da der Gebärmutterhalskanal während der Operation verödet wird, ist diese Blutung schwach und wird zumeist nicht als belastend empfunden. Sollte nach einer suprazervikalen Hysterektomie (Gebärmutterteilentfernung) aus irgendeinem Grund die nachträgliche Entfernung des Gebärmutterhalses erforderlich werden, so ist dieses per Bauchspiegelung oder durch die Scheide möglich.
Klinikaufenthalt und Erholungsphase
Die laparoskopische suprazervikale Hysterektomie führen wir nicht ambulant durch. Der Klinikaufenthalt beträgt meistens zwischen ein und drei Tagen, abhängig von der Operationsdauer und dem allgemeinen gesundheitlichen Zustand der Patientin.
Nach der Operation empfehlen wir eine Erholungsphase von durchschnittlich zwei Wochen. Eine Senkung des Beckenbodens durch eine zu frühzeitige körperliche Belastung ist bei dieser Operationsmethode nicht zu befürchten. Die genaue Dauer der Arbeitsunfähigkeit kann individuell variieren und wird im Rahmen der Kontrolluntersuchungen von Ihrer Gynäkologin bzw. Ihrem Gynäkologen bestimmt.
Im Rahmen dieser Operation wird sowohl der obere Anteil der Gebärmutter, der sogenannte Gebärmutterkörper (Corpus uteri), als auch der Gebärmutterhals (Cervix uteri) entfernt. Die Gebärmutter (Uterus) wird in diesem Zusammenhang von der Scheide getrennt. Auch diese Operation wird komplett per Bauchspiegelung durchgeführt. Die totale laparoskopische Hysterektomie (TLH) birgt im Vergleich zur laparoskopischen suprazervikalen Hysterektomie (LASH) keine wesentlichen zusätzlichen Operationsrisiken. Die Heilung des Beckenbodens und der Scheide erfordert jedoch eine längere und konsequente Schonung. Regelmäßige gynäkologische Kontrolluntersuchungen sind auch nach der Operationsmethode wichtig.
Indikation
Wenn durch die gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen oder im Falle vorangegangener Operationen am Gebärmutterhals (Konisation) eine Veränderung des Gebärmutterhalses diagnostiziert wurde (z. B. Portiodysplasie), sollte im Rahmen der Hysterektomie auch der Gebärmutterhals entfernt werden. Eine komplette operative Entfernung des Uterus kommt auch dann in Frage, wenn dieses dem speziellen Wunsch der Patientin entspricht – beispielsweise aus Angst vor späteren Erkrankungen der Cervix.
Da die Entfernung des Gebärmutterhalses eventuell nachteilige Effekte auf Scheide, Blase, Darm und die Sexualfunktion haben kann, sollte die Entscheidung
individuell erfolgen.
Klinikaufenthalt und Erholungsphase
Die totale laparoskopische Hysterektomie wird von uns nicht ambulant durchgeführt. Ihr Klinikaufenthalt beträgt zwei bis drei Tage, abhängig von der Operationsdauer und Ihrem allgemeinen gesundheitlichen Zustand.
Da bei dieser Operation auch der Gebärmutterhals entfernt wird, sollte die Beckenbodenmuskulatur bis zur kompletten Abheilung geschont werden. Wir empfehlen Ihnen eine Erholungsphase von durchschnittlich sechs Wochen. Die genaue Dauer kann individuell variieren und wird im Rahmen der Kontrolluntersuchungen von Ihrer Gynäkologin bzw. Ihrem Gynäkologen bestimmt. Das Heben schwerer Gewichte sollte zur Vermeidung einer Senkung des Beckenbodens generell vermieden werden.
Bei
„Myomen“ handelt es sich um gutartige „Muskelknoten“, die am häufigsten in oder an der Gebärmutter vorkommen. Anzahl, Größe und die genaue Lage können dabei stark variieren. Myome treten häufig ohne Symptome auf, dass heißt, sie verursachen nicht unbedingt Beschwerden. Es besteht dann keine zwingende Notwendigkeit zur Operation. Typische, durch Myome verursachte Beschwerden sind starke, häufig auch schmerzhafte Menstruationsblutungen. Mit zunehmender Anzahl und Größe der Myome kann sich die Gebärmutter insgesamt deutlich ausdehnen, so dass ein „Druck“ oder Schmerz im Unterbauch entsteht. Abhängig von Lage, Größe und Anzahl der Myome können diese unter Umständen die Entstehung einer Schwangerschaft verhindern oder ein Grund für eine Fehlgeburt sein. Myome, die deutlich an Größe zunehmen, oder die Symptome verursachen, sollten operiert werden. Verschiedene nicht operative Behandlungsmethoden zeigen häufig nicht den gewünschten Erfolg oder sind bei manchen Patientinnen nicht anwendbar. In diesen Fällen ist eine Operation notwendig. Im Rahmen der Voruntersuchung beraten wir Sie bezüglich der Frage ob und ggf. auf welchem Wege operiert werden sollte. Auch eine Beratung im Sinne einer „zweiten Meinung“, also ohne den Wunsch einer Operation, ist nach terminlicher Absprache möglich.
Myome, die sich in der Gebärmutterwand (intramural) oder auf der Außenseite (subserös) des Uterus befinden, können in aller Regel per Bauchspiegelung entfernt werden, dabei wird ein sogenanntes Laparoskop durch den Bauchnabel geführt. Verbunden mit einem Kamerasystem ermöglicht es dem Operateur im Bauch „sehen“ zu können. Mit zwei bis drei zusätzlichen Instrumenten können die Myome mittels minimal-invasiver Operationstechnik aus der Gebärmutter „herausgeschält“ und entfernt werden. Die Gebärmutter wird dann wieder vernäht. Vor einer eventuell geplanten Schwangerschaft wird empfohlen, einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten abzuwarten.
Die Technik der Laparoskopie ermöglicht es, die mit einem Bauchschnitt verbundenen Schmerzen zu vermeiden – dennoch kann es unter Umständen sinnvoll sein, sehr große oder ungünstig gelegene Myome, durch einen Bauchschnitt zu entfernen.
Aufenthalt bei GYNMÜNSTER und Erholungsphase
In Abhängigkeit von der Anzahl, Größe und Lage der Myome ist der Eingriff als ambulante Operation möglich – manchmal erfordert er einen ein- bis dreitägigen stationären Aufenthalt. Die voraussichtliche Dauer Ihres Aufenthalts bei uns wird mit Ihnen im Rahmen des Operationsvorgesprächs persönlich besprochen.
Zysten an den Eierstöcken (Ovarien) sind eine häufige Erscheinung, die von der Patientin selbst oft nicht bemerkt, sondern durch eine Ultraschalluntersuchung diagnostiziert werden. In vielen Fällen bilden sich Ovarialzysten selbstständig zurück, ohne dass eine Behandlung erforderlich wird. Manche Zysten können durch Medikamente, z. B. Gelbkörperhormone, behandelt werden.
Zysten, die auch nach einer medikamentösen Behandlung weiter bestehen, die Beschwerden bereiten oder im Ultraschallbild bestimmte Kriterien erfüllen, sollten operativ entfernt werden. Eine solche Operation erfolgt fast immer auf laparoskopischem Weg, also per Bauchspiegelung.
Ziel der Operation ist es, die Zyste zu entfernen und
den Eierstock dabei zu erhalten. Gelegentlich wird die Zyste im Bauch in einen kleinen, so genannten „Bergebeutel“ aus Plastik gelegt, bevor sie aus dem Bauch geholt wird. Auf diese Weise kann der Austritt des Zysteninhalts in die Bauchhöhle vermieden werden. In seltenen Fällen kann es ratsam sein, die Zyste mit dem gesamten Eierstock gemeinsam zu entfernen. Dieses ist jedoch fast ausschließlich bei Zysten zu erwägen, die nach den Wechseljahren („Klimakterium“) auftreten und wird stets vor der Operation mit der Patientin besprochen.
Operationen an den Eileitern umfassen die Lösung von Verwachsungen (Salpingolyse) und Rekonstruktion des ursprünglichen Eileiterverlaufs oder die Wiedereröffnung eines verklebten Eileiters (Fimbrioplastik, Fimbrioneostomie), z. B. im Zusammenhang mit dem Wunsch einer Schwangerschaft. Im Falle einer Eileiterschwangerschaft ist die Entfernung des Schwangerschaftsgewebes mit Erhalt des Eileiters erforderlich. In seltenen Fällen kann die Entfernung eines Eileiters (Salpingektomie) nicht vermieden werden.
Klinikaufenthalt und Erholungsphase
Laparoskopische Operationen an Eileitern und Eierstöcken können zumeist ambulant oder mit einem anschließenden kurzstationären Aufenthalt durchgeführt werden. Die Beschwerden nach einem solchen Eingriff sind gering. Dennoch ist eine nachoperative Beobachtung der Patientin je nach Länge und Verlauf der Operation manchmal notwendig.
Nach der Entlassung wird die weitere Betreuung durch die überweisende Gynäkologin bzw. den Gynäkologen fortgesetzt.
Im Rahmen einer Sterilisation werden die Eileiter auf dem Wege der Bauchspiegelung verschlossen. Dieser Verschluss erfolgt durch ein Spezialinstrument mit Hilfe dessen beide Eileiter durch Hitze verödet werden. Es handelt sich dabei um eine dauerhafte Verhütungsmaßnahme (Kontrazeption). Der Entschluss zur Sterilisation sollte eine endgültige Entscheidung sein, da eine Rekonstruktion der Eileiter bei einem späteren Schwangerschaftswunsch nur in seltenen Fällen möglich ist und die Kosten für eine solche Operation nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
Vor der Entscheidung zur Sterilisation sollte auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass sich die augenblickliche Lebenssituation durch unerwartete Ereignisse (Scheidung, Tod eines Familienangehörigen etc.) ändern kann, und später unter Umständen eine Schwangerschaft erneut in Frage kommen könnte.
Als Alternative zur laparoskopischen Sterilisation der Frau ist neben natürlichen Verhütungsmethoden, Barrieremethoden (z. B. Kondom), hormoneller Verhütung („Pille“, Depotpräparate, Vaginalring etc.) und der Verwendung einer Kupfer- oder Hormon- „Spirale“ auch die Sterilisation des Mannes in Erwägung zu ziehen. Alle genannten Alternativen sind ohne Laparoskopie möglich und sind damit mit anderen Risiken verbunden.
Die Sterilisation auf dem Wege der Bauchspiegelung gehört zu den sichersten Verhütungsverfahren. Dennoch kann es je nach Literaturangaben in 0,1 bis 5,0 Prozent der Operationen zu einer Schwangerschaft in oder außerhalb der Gebärmutter kommen. Die Sterilisation verursacht keine Veränderungen des sexuellen Empfindens, des körperlichen Wohlgefühls, der Hormone, des Gewichts oder der Regelblutung und führt nicht zu einem früheren Eintritt der Wechseljahre. Das Absetzen der „Pille“ nach der Operation kann aber die Regelblutung verändern.
Die Kosten der Sterilisation werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Klinikaufenthalt und Erholungsphase
Laparoskopische Sterilisationen können ambulant durchgeführt werden. Die Beschwerden nach einem solchen Eingriff sind gering. Nach der Entlassung wird die weitere Betreuung durch die überweisende Gynäkologin bzw. den Gynäkologen fortgesetzt.